Zuweisungsverfahren zu Fördermassnahmen und Therapien

Nehmen Eltern, Lehrpersonen oder weitere Fachpersonen wahr, dass die schulische Situation eines Kindes gemeinsam genauer betrachtet werden sollte, lädt die Lehrperson zu einem Schulischen Standortgespräch ein. Das Gespräch dient der Klärung der Situation und ist Grundlage für alle weiteren einzuleitenden Schritte.

Aufgrund des Standortgespräches werden Förderziele für das Kind festgelegt und bei Bedarf Anträge für genauere Abklärungen, Fördermassnahmen oder Therapien an die Schulleitung gestellt.

Im Rahmen von mindestens zwei Standortgesprächen pro Schuljahr werden Förderziele und Fördermassnahmen regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst.

  • IF – Integrativer Förderunterricht
  • DaZ – Deutsch als Zweitsprache
  • Logopädie
  • Psychomotorik
  • FU – Förderunterricht für Kinder mit besonderen Begabungen

IF_Integrative-Förderung