Jokertage
Neue Regelung ab 12. Juni 2008 Das Wichtigste in Kürze:
Pro Schuljahr können maximal 2 ganze Tage in Form von Jokertagen bezogen werden. Diese können auch als Ferienverlängerung eingesetzt werden (keine Begründung der Absenz notwendig).
Die Jokertage, welche nicht als Ferienverlängerung eingesetzt werden, müssen spätestens am Vortag bei der Lehrperson eingegeben werden.
Die Jokertage, welche als Ferienverlängerung (maximal 2 Tage) eingesetzt werden, sind spätestens 1 Woche vor dem gewünschten Bezug bei der Lehrperson einzugeben.
Nicht bezogene Jokertage verfallen und können nicht auf ein kommendes Schuljahr übertragen werden.
-> Formular für den Bezug von Jokertagen [
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-> Absenzen Infos [
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