Eltern-ABC: Schwimmunterricht [
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Der Schwimmunterricht ist Teil des Sportunterrichts.
Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Entschuldigungsbrief mit, wenn es am Schwimmunterricht nicht teilnehmen darf.
Kinder, die nicht schwimmen dürfen, gehen nicht nach Hause. Sie bleiben im Schulzimmer bzw. im Kindergarten und werden durch die Lehrkraft beschäftigt.
Kinder mit langen Haaren müssen diese mit einem Haargummi zusammenbinden.
Kinder mit Befall von Kopfläusen besuchen den Schwimmunterricht nicht. Sie werden während den Schwimmstunden von der Klassenlehrkraft beschäftigt. Die Lehrperson informiert die Schwimmlehrerin über die befallenen Kinder ihrer Klasse.
(siehe auch
Kopfläuse)