Eltern-ABC: Absenzen [
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Die KindergärterInnen und SchülerInnen sind zu einem regelmässigen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Bitte teilen Sie krankheitsbedingte Absenzen der Lehrperson oder dem Schulsekretariat vor Unterrichtsbeginn mit.
Absenzen von Kindergartenlehrpersonen: Sofern Sie auf eine Betreuung Ihres Kindes angewiesen sind, können Sie es bei einem der anderen beiden Kinder-gärten telefonisch anmelden.
Absenzen von Primarlehrpersonen: Die Kinder werden durch die übrigen Lehrkräfte betreut.
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