Eltern-ABC: Absenzen [zurück zur Übersicht]

Die KindergärterInnen und SchülerInnen sind zu einem regelmässigen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Bitte teilen Sie krankheitsbedingte Absenzen der Lehrperson oder dem Schulsekretariat vor Unterrichtsbeginn mit.

Absenzen von Kindergartenlehrpersonen: Sofern Sie auf eine Betreuung Ihres Kindes angewiesen sind, können Sie es bei einem der anderen beiden Kinder-gärten telefonisch anmelden.

Absenzen von Primarlehrpersonen: Die Kinder werden durch die übrigen Lehrkräfte betreut.

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